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   BGH, 25.08.1982 - 3 StR 264/82   

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https://dejure.org/1982,3889
BGH, 25.08.1982 - 3 StR 264/82 (https://dejure.org/1982,3889)
BGH, Entscheidung vom 25.08.1982 - 3 StR 264/82 (https://dejure.org/1982,3889)
BGH, Entscheidung vom 25. August 1982 - 3 StR 264/82 (https://dejure.org/1982,3889)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anforderugen an eine Aufklärungsrüge im Sinne von § 344 Abs. 2 S. 2 StPO - Voraussetzungen der ausbeuterischen Zuhälterei

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1984, 334
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 13.05.1982 - 1 StR 213/82

    Zuhälter - Schutzrichtung - Parasitäre Lebensform - Persönliche Unabhängigkeit -

    Auszug aus BGH, 25.08.1982 - 3 StR 264/82
    Der Tatbestand der ausbeuterischen Zuhälterei erfordert, daß der Täter auf der Grundlage eines Abhängigkeitsverhältnisses durch planmäßiges und eigensüchtiges Ausnutzen der Prostitutionsausübung als Erwerbsquelle eine spürbare Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage der Prostitutierten herbeiführt (vgl. BGH, Urteile vom 24. Februar 1981 - 1 StR 715/80 - vom 27. April 1982 - 1 StR 62/82 - Beschluß vom 13. Mai 1982 - 1 StR 213/82 -).

    Das bloße Ausgehaltenwerden reicht selbst bei erheblichen Leistungen nicht aus (BGH, Beschluß vom 13. Mai 1982 - 1 StR 213/82 -); § 181 a StGB richtet sich nicht mehr wie die frühere gegen Zuhälterei gerichtete Strafvorschrift gegen die parasitäre Lebensform des Zuhälters (BGH, a.a.O.).

  • BGH, 24.02.1981 - 1 StR 715/80

    Anforderungen an eine ausbeuterische Zuhälterei; rechtliche Beurteilung einer

    Auszug aus BGH, 25.08.1982 - 3 StR 264/82
    Der Tatbestand der ausbeuterischen Zuhälterei erfordert, daß der Täter auf der Grundlage eines Abhängigkeitsverhältnisses durch planmäßiges und eigensüchtiges Ausnutzen der Prostitutionsausübung als Erwerbsquelle eine spürbare Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage der Prostitutierten herbeiführt (vgl. BGH, Urteile vom 24. Februar 1981 - 1 StR 715/80 - vom 27. April 1982 - 1 StR 62/82 - Beschluß vom 13. Mai 1982 - 1 StR 213/82 -).

    Die Vorschrift will den sozialschädlichen aktiven Täter treffen, der im Hinblick auf die Ausbeutung Beziehungen zu der Prostituierten unterhält; als Beziehungen kommen nach dem Sinn der Vorschrift nur solche infrage, durch welche die Prostituierte in Abhängigkeit von dem Täter gehalten wird (BGH, Urteil vom 24. Februar 1981 - 1 StR 715/80 -).

  • BGH, 29.02.1952 - 2 StR 112/50

    Anforderungen an eine Rüge der Verletzung der Amtsaufklärungspflicht -

    Auszug aus BGH, 25.08.1982 - 3 StR 264/82
    In diesem Sinne unzulässig ist auch die Rüge, das Landgericht habe weitere Umstände, die für und gegen die Glaubwürdigkeit der Belastungszeugin sprächen, aufklären müssen, da die Revision keine Beweismittel nennt, der sich der Tatrichter nach ihrer Ansicht hätte bedienen müssen (BGHSt 2, 168).
  • BGH, 27.04.1982 - 1 StR 62/82

    Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage der Prostituierten auf der Grundlage

    Auszug aus BGH, 25.08.1982 - 3 StR 264/82
    Der Tatbestand der ausbeuterischen Zuhälterei erfordert, daß der Täter auf der Grundlage eines Abhängigkeitsverhältnisses durch planmäßiges und eigensüchtiges Ausnutzen der Prostitutionsausübung als Erwerbsquelle eine spürbare Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage der Prostitutierten herbeiführt (vgl. BGH, Urteile vom 24. Februar 1981 - 1 StR 715/80 - vom 27. April 1982 - 1 StR 62/82 - Beschluß vom 13. Mai 1982 - 1 StR 213/82 -).
  • BGH, 22.09.1982 - 3 StR 300/82

    Verurteilung wegen Zuhälterei und Förderung der Prostitution sowie wegen

    Der Tatbestand (§ 181 a Abs. 1 Nr. 1 StGB) erfordert insoweit, daß der Täter auf der Grundlage eines Abhängigkeitsverhältnisses durch planmäßiges und eigensüchtiges Ausnutzen der Prostitutionsausübung als Erwerbsquelle eine spürbare Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage der Prostituierten herbeiführt (vgl. BGH, Urteile vom 24. Februar 1981 - 1 StR 715/80, vom 27. April 1982 - 1 StR 62/82 - und vom 25. August 1982 - 3 StR 264/82 - sowie Beschluß vom 13. Mai 1982 - 1 StR 213/82).

    Das bloße Ausgehaltenwerden reicht selbst bei erheblichen Leistungen nicht aus (BGH, Urteil vom 25. August 1982 - 3 StR 264/82 - und Beschluß vom 13. Mai 1982 - 1 StR 213/82).

    Das Vorliegen dieser Voraussetzungen muß vom - zumindest bedingten - Vorsatz des Täters umfaßt sein (BGH, Urteil vom 25. August 1982 - 3 StR 264/82).

  • OLG Köln, 14.01.1994 - Ss 567/93

    Ausbeutung; Prostitution; Erwerbsquelle; Lage der Prostituierten; Höhe der

    Ob eine spürbare Verschlechterung der Vermögenslage in diesem Sinne eingetreten ist, läßt sich grundsätzlich erst beantworten, wenn hinreichende Erkenntnisse zur Höhe der Einnahmen und Abgaben der Prostituierten vorliegen (vgl. BGH a.a.O.; BGH StV 1984, 334).
  • BGH, 20.10.1988 - 4 StR 413/88

    Förderung der Prostitution - Zuhälterei durch die Organisation des

    Die Beantwortung der Frage, ob eine spürbare Verschlechterung der Vermögenslage in diesem Sinne eingetreten ist, setzt grundsätzlich Feststellungen zur Höhe der Einnahmen und Abgaben der Prostituierten voraus (BGH StV 1984, 334).
  • BGH, 08.10.1986 - 3 StR 320/86

    Begriff des Ausbeutens

    Anders als früher fordert sie, daß bei der Prostituierten durch ein ausbeuterisches Verhalten eine spürbare Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage eingetreten sein muß (BGH bei Holtz MDR 1977, 282; BGH NStZ 1983, 220; StV 1984, 334).
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